AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Digi-Knights UG  

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend ‚AGB‘) sollen die Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen der Digi-Knights UG (nachfolgend Digi-Knights genannt), Leopoldstraße 2-8, 32051 Herford und deren Kundinnen und Kunden (nachfolgend Kunden genannt) schaffen. Der Geschäftsbereich Digi-Knights Marketing-Service richtet sich an Unternehmen und umfasst folgende Leistungen – Marketing und Beratung in den Bereichen kreative Kommunikationsideen, Content Marketing, Online-Werbung und Webseitenpflege.

Teil 1 – Geltungsbereich, Definitionen und Grundlagen des Vertrages

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als ‚AGB‘) sind Bestandteil der zwischen Digi-Knights und Kunden abgeschlossenen Verträge nebst Folgeaufträgen gleicher Art, die im Rahmen einer andauernden und beabsichtigten Geschäftsbeziehung erbracht werden, selbst wenn die AGB im Hinblick auf eine konkrete Leistung nicht ausdrücklich vereinbart werden.

1.2. Auf die vorliegenden Bestimmungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.

1.3 Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der ausschließliche Gerichtsstand Herford.

1.4. Digi-Knights behält sich das Recht vor, die AGBs jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen.

1.5. Es gelten die AGBs, in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

1.6. Von diesen AGBs abweichende individuelle Abreden der Vertragsparteien, gehen diesen AGBs vor, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

1.7. Leistungsbeschreibungen, Preislisten, Tarife, technische Spezifikationen, rechtliche und sonstige besondere Hinweise, sind Teil des Vertrags und haben vor diesen AGBs Vorrang.

1.8. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, sofern Digi-Knights ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Eine nicht erfolgte Zurückweisung gegenteiliger und mitgeteilter AGB des Kunden, stellt keine Zustimmung dar.

  1. Definitionen

2.1. Werk – Als ‚Werk‘ ist das Ergebnis der Leistung von Digi-Knights zu verstehen, insbesondere die im Rahmen dieser AGBs erstellten Inhalte.

2.2. Inhalte – Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff ‚Inhalte‘ sind alle Inhalte und Informationen, wie zum Beispiel Texte, Fotografien, Grafiken, Logos, Videos, Werbemittel, Daten, Angaben über Orte und Personen oder Links gemeint.

2.3. Onlinepräsenzen – Unter dem Begriff ‚Onlinepräsenzen‘ werden im weiteren Sinne alle Onlinekonten, Accounts, Profile, Webseiten, etc. sowie die zu ihnen gehörenden Inhalte, Kontakte und Daten verstanden.

  1. Angebote und Ablehnungsbefugnis

3.1. Die Angebote von Digi-Knights sind freibleibend. Die Digi-Knights behält sich vor, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.

3.2. Angebote der Digi-Knights sind vorbehaltlich anderer Angaben 14 Tage lang gültig.

3.3. Digi-Knights behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen. Insbesondere sofern die von Kunden übermittelten Informationen, Grafiken usw. gegen gute Sitten oder gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Dazu zählen beispielsweise extremistische, jugendgefährdende oder gewaltverherrlichende Inhalte zeigen. Auch, wenn deren Veröffentlichung für die Digi-Knights wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen unzumutbar ist. Digi-Knights wird den Kunden in diesem Fall per E-Mail von der Auftragsablehnung informieren.

  1. Vertragsschluss

4.1. Ein Vertrag kommt (soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart) durch eine schriftliche bzw. per E-Mail erfolgte Bestätigung durch Digi-Knights zustande. Diese AGBs gelten dabei.

4.2. Sonderleistungen wird Digi-Knights individuell mit dem Kunden vereinbaren, diese werden gesondert berechnet.

  1. Nachträgliche Änderungen

5.1. Wünscht der Kunde im Vertragsverlauf eine Änderung an den vereinbarten Leistungen, kann die Digi-Knights ein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten erstellen.

5.2. Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Angebots durch den Kunden, pausiert Digi-Knights die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.

  1. Zeit und Ort der Tätigkeit

6.1. Ort und Zeit kann Digi-Knights hinsichtlich der Art der Durchführung der vereinbarten Aufträge frei wählen.

6.2. Es liegt im Ermessen von Digi-Knights, zur Ausführung der vertraglichen Dienstleistungen Dritte heranzuziehen, bzw. diese mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu beauftragen.

  1. Fristen und Termine

7.1. Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn Digi-Knights eine Frist oder einen Termin ausdrücklich zusagt.

7.2. Kommt es zu Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Umständen, die im Anwendungsbereich von Digi-Knights liegen (nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Inhalten etc.), ist  Digi-Knights berechtigt, die betroffene Leistung um die Dauer der Behinderung/Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben. Digi-Knights verpflichtet sich im Gegenzug, Kunden über die Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt zu informieren.

Teil 2 – Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsleistungen

  1. Auftragsbeschreibung

8.1. Die Leistungen von Digi-Knights umfassen Beratungs-, Entwicklungs-, Umsetzungs- und sonstige Leistungen. Die konkreten Spezifikationen der jeweiligen vertraglichen Leistung, deren Umfang, Anwendungsgebiete, Rahmenbedingungen, Funktionen, Dokumentationen sowie der Zeit- und Ablaufplan ergeben sich aus der, der jeweiligen Leistung zugrundeliegenden Auftragsbeschreibung.

8.2. Für die Auftragsbeschreibung gelten keine Vorgaben, sie kann z.B. auch in Form eines Angebotes, einer Auftragsbeschreibung oder eines Lasten- und Pflichtenheftes erfolgen.

8.3. Nachträgliche Änderungen der Auftragsbeschreibung benötigen zu deren Wirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung des jeweiligen Vertragspartners.

8.4. Wenn die vertraglichen Leistungen der Erreichung eines ausdrücklich und schriftlich vereinbarten konkreten Erfolges dienen (z.B. Erstellung eines konkreten Werkes, Erreichen bestimmter Erfolgszahlen) handelt es sich insoweit um einen Werkvertrag. Ansonsten liegt ein Dienstvertrag vor. 

  1. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten

9.1. Die Vertragsparteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

9.2. Der Kunde verpflichtet sich, Digi-Knights bei Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.

9.3. Mitwirkungsleistungen und Beistellungen des Kunden erfolgen kostenfrei für Digi-Knights.

9.4. Kann Digi-Knights die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen des Kunden nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist Digi-Knights berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

9.5. Die Vertragsparteien und deren Ansprechpartner verständigen sich regelmäßig über Fortschritte und Hindernisse der Leistungen.

9.6. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder undurchführbar sind, hat er dies Digi-Knights unverzüglich mitzuteilen.

  1. Ausschluss rechtlicher Prüfung, Beratung und Mitwirkungspflichten

10.1. Die Leistungen von Digi-Knights beinhalten, vorbehaltlich ausdrücklicher Vereinbarung, keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (zum Beispiel markenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Art ) sowie Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten des Kunden (z.B. Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärung, Verbraucherunterrichtung bei Fernabsatzverträgen, Prüfungspflichten bei Linksetzung, Prüfungspflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen, Pflichten zu Beachtung medienrechtlicher Vorschriften, insbesondere Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, etc.).

10.2. Digi-Knights darf vom Kunden bei berechtigten Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme, deren Freigabe verlangen und die Durchführung der Maßnahme so lange zurückstellen.

10.3. Sofern der Kunden Digi-Knights rechtliche Unterlagen (z.B. Ergänzungen der Datenschutzerklärung) zur Verfügung stellt, handelt es sich hierbei um rechtliche Muster ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, die von dem Kunden individuell zu überprüfen sind.

10.4. Der Kunde stellt Digi-Knights von allen Ansprüchen und Schäden frei, die Digi-Knights durch Rechtsverstöße erleidet, die dem Kunden zuzurechnen sind.

  1. Stellung von Inhalten, Aufbewahrungs- und Geheimhaltungspflicht

11.1. Der Kunde ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben rechtzeitig vor Beginn derer Nutzung, beziehungsweise zum vereinbarten Zeitpunkt anzuliefern. Der Kunde trägt die Kosten und die Gefahr der Übermittlung.

11.2. Der Kunde hat die Inhalte frei von Schadcode und/oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die stets dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei Vorliegen und Feststellen von Schadensquellen jedweder Art in einer übermittelten Datei wird Digi-Knights von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang (Schadensersatz-)Ansprüche jedweder Art geltend machen kann. Digi-Knights behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch solche durch den Kunden infiltrierte Schadensquellen ein Schaden entstanden ist.

11.3. Die Pflicht von Digi-Knights zur Aufbewahrung von gestellten Inhalten endet 3 Monate nach deren letztmaliger Verbreitung. Datenträger, Fotos oder sonstige Materialien sowie Unterlagen des Kunden werden diesem nur auf Verlangen und auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt.

11.4. Digi-Knights ist, sofern keine entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem Kunden getroffen ist, nicht verpflichtet, die von ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben.

11.5. Der Kunde hat alle ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge von Digi-Knights insbesondere Informationen über die verwendeten Techniken, Anwendungen, Prozesse zur Leistungserbringung sowie die allgemeine Vorgehensweise oder die Korrespondenz mit Digi-Knights streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsverhältnis hinaus. Bei all diesen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen und Daten handelt es sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Sinne des § 17 UWG), deren Weitergabe an Dritte nicht erlaubt ist. Ein Verstoß kann Schadensersatzansprüche von der Digi-Knights UG gegenüber dem Kunden begründen. Dies gilt ebenfalls über das Vertragsende hinaus. Als Schadensersatz-Pauschale wird ein Betrag in Höhe von 3 Monatsbeiträgen des Kunden vereinbart. Der Kunde kann nachweisen, dass Digi-Knights ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Digi-Knights ist berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen und sodann gegenüber dem Kunden geltend zu machen. 

  1. Sicherstellung und Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber Digi-Knights

12.1. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstoßen. Zu den gestellten Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Kunde Digi-Knights im Hinblick auf dessen Aufgabenwahrnehmung empfiehlt oder vorschlägt.

12.2. Der Kunde gewährleistet insbesondere, dass er alle für die auftragsgemäße Nutzung der Inhalte erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Kunde trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtlichen Zulässigkeiten der von ihm oder von Dritten in seinem Auftrag zur Verfügung gestellten Inhalte.

12.3. Der Kunde stellt ansonsten Digi-Knights von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen Digi-Knights im Zusammenhang mit den Inhalten des Kunden entstehen und wird Digi-Knights von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freistellen. Der Kunde ist verpflichtet, Digi-Knights nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend schriftlich zu informieren.

12.4. Der Kunde überträgt Digi-Knights sämtliche für die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte in Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.

  1. Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber dem Kunden

13.1. An Werken, die individuell und spezifisch für den Kunden erbracht werden erhält der Kunde ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, sachlich auf die vertraglichen Zwecke beschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht, welches insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung erfasst. Ausgenommen ist der Weiterverkauf- und Weitervertrieb des Werks durch den Kunden, es sei denn, er wurde ausdrücklich vereinbart oder ergibt sich aus der Natur des Auftrags.

13.2. Im Übrigen überträgt Digi-Knights dem Kunden die für den jeweiligen vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an ihren Werken in dem der Auftragsbeschreibung entsprechendem Nutzungsumfang, der Nutzungsdauer sowie räumlichen Anwendungsbereich. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht zur eigenen Nutzung übertragen.

13.3. Die Nutzungsrechte an den Werken gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Kunden auf diesen über.

13.4. Soweit das Werk Open Source-Bestandteile enthält, erfolgt die Rechteübertragung nur im Umfang und nach Maßgabe der jeweiligen Open Source Lizenz. Digi-Knights verweist ausdrücklich darauf, dass die Open Source-Bestandteile nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz genutzt, bearbeitet und Gegenstand von Verfügungen sein dürfen.

13.5. Nach Rücksprache mit dem Kunden darf Digi-Knights Eigenwerbung betreiben, für die für den Kunden entworfenen und hergestellten Werke und erbrachten Leistungen.

13.6. Digi-Knights ist ferner berechtigt, im Impressum von Websites und sonstigen Onlinepräsenzen auf ihre Urheberschaft hinzuweisen.

  1. Rechte an Onlinepräsenzen und Daten

14.1. Hat Digi-Knights im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung für den Kunden Onlinepräsenzen angelegt oder erworben, wird der Kunde Inhaber dieser Onlinepräsenzen.

  1. Herausgabe von Vorlagen und Entwürfen

15.1. Die von Digi-Knights erstellten Vorlagen, Entwürfe, Rohdaten, Dateien und sonstige Arbeitsmittel bleiben Eigentum von Digi-Knights. Wünscht der Kunde die Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

15.2. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Digi-Knights ist spätestens nach Ablauf von 6 Monaten ab Vertragsende zur Löschung der Vorlagen berechtigt.

Teil 3 – Gewährleistung und Haftung

  1. Ansprüche bei Sachmängeln

16.1. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit entsprechend dem Vertragszweck. Die Inhalte der Auftragsbeschreibung gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften.

16.2. Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat Digi-Knights das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen.

16.3. Digi-Knights kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an Digi-Knights bezahlt hat.

16.4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Abnahme der Leistung.

16.5. Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen von Ziffer 18 dieser AGB („Haftung und Schadensersatz“).

  1. Verhalten Dritter

17.1. Der Kunde erkennt an, dass das Verhalten Dritter in Onlinemedien nur schwer zu berechnen ist und Digi-Knights für das Verhalten Dritter nicht verantwortlich ist (z.B. negative Kommentare, Protestaktionen, etc.).

17.2. Digi-Knights wird den Kunden unterrichten, sobald ein Verhalten Dritter einen Umfang annimmt, der dem Ansehen oder der Absatzförderung des Kunden nachhaltig schaden könnte.

  1. Haftung und Schadensersatz

18.1. Digi-Knights haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

18.2. Digi-Knights haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Digi-Knights und ihre gesetzlichen Vertreter verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in Ziffer 18.5 dieser AGB aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.

18.3. Digi-Knights haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Digi-Knights, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

18.4. Digi-Knights haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für Digi-Knights bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.

18.5. Digi-Knights haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch Digi-Knights, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Wenn Digi-Knigths diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist ihre Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens (nachfolgend ‚typischer Schaden‘) begrenzt.

18.6. Der typische Schaden ist grundsätzlich auf den festgelegten Betrag und sonst auf die Höhe des vertraglichen Entgelts des Kunden für den Zeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, begrenzt. Dies gilt nicht, wenn die Beschränkung im Einzelfall unangemessen ist. Der typische Schaden übersteigt grundsätzlich nicht das Fünffache der vereinbarten Vergütung.

  1. Datenschutz

19.1. Digi-Knights verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des Datenschutzgesetzes. Digi-Knights ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung eines Auftrags selbst oder durch dritte Personen, derer die sich zur Erfüllung von Dienstleistungen bedienen, zu verarbeiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese ausschließlich öffentlich werden können. Digi-Knights übernimmt für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten verursacht werden, keine Haftung.

 

Teil 4 – Vergütung und Abrechnung

  1. Vergütung

20.1. Die Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbeschreibung. Soweit die Vertragsparteien keine feste Vergütung vereinbart haben, gilt die Vergütung nach Aufwand.

20.2. Preisangaben verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

20.3. Sofern nicht anders vereinbart, ist für die Abrechnung der tatsächliche Aufwand maßgeblich. Digi-Knights rechnet grundsätzlich auf Stundenbasis ab. Bei Abrechnung nach Zeitaufwand beträgt die kleinste Abrechnungseinheit 30 Minuten.

20.4. Reise-, Übernachtungskosten und Spesen werden separat abgerechnet.

20.5. Die Vergütung wird zum vereinbarten Zeitpunkt fällig.

20.6. Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig.

20.7. Endet der Vertrag vorzeitig, hat Digi-Knights einen Anspruch auf die Vergütung, die ihrer bis zur Beendigung dieses Vertrags erbrachten Leistungen entspricht.

20.8. Fallen Drittkosten (z.B. Kosten von Stockbildern) an, werden diese in Absprache mit dem Kunden weitergeleitet.

20.9. Rechnungen werden per E-Mail versendet.

20.10. Für jede Mahnung der Rechnung fällt eine Mahngebühr von jeweils 5,00 Euro an.

Fragen zu den AGBs bitte an kontakt@digi-knights.de / Stand 01.02.2022